ALARMSTUFEN der Feuerwehr Woringen
Die eingehenden Notrufe werden von der entsprechenden Polizeiinspektion, je nach Alarmstichwort, in verschiedene Alarmstufen eingeteilt. So können die notwendige Anzahl an Helfern und die erforderlichen Kräfte und Fahrzeuge alarmiert werden.
Es gibt sieben Alarmstufen: | |
Alarmstufe I | Kleinbrand |
Alarmstufe II | Mittelbrand |
Alarmstufe III | Großbrand |
Alarmstufe IV | kleine technische Hilfeleistung |
Alarmstufe V | mittlere technische Hilfeleistung |
Alarmstufe VI | große technische Hilfeleistung |
Alarmstufe VII | Gefahrgutunfall |
Alarmstufe 1 / Kleinbrand
(Pkw-Brand, Rasenbrand, Mülltonnenbrand, verdächtige Rauchentwicklung)
Zur Bewältigung eines Kleinbrandes werden in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehr ausreichen. In jedem Fall ist aber immer eine Feuerwehr mit einem wasserführenden Fahrzeug und umluftunabhängigem Atemschutz einzuplanen.
Alarmstufe 2 / Mittelbrand
(Zimmerbrand, mehrere brennende KFZ, LKW-Brand, Brand auf Müllkippe, Gebäudebrand, Schienenfahrzeugbrand, kleiner Waldbrand)
Für die Bewältigung eines Mittelbrandes reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges (zwei bis drei Gruppen) aus. In dieser Alarmstufe ist auch ein Löschfahrzeug vorzusehen mit mindestens 1200 Liter Wasser vorzusehen. Umluftunabhängiger Atemschutz ist erforderlich. In jedem Fall ist mindestens 1 Satz hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen. In Orten mit hoher Bebauung (ab 3.OG) ist ggf. auch eine Drehleiter notwendig.
Alarmstufe 3 / Großbrand
(Tankzugbrand, Tanklagerbrand, Brand von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, großer Waldbrand, Objekte, bei denen Löschwasserförderung über lange Schlauchstrecken erforderlich wird)
Für die Bewältigung eines Großbrandes sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe 2 sowie zusätzlich zwei weitere Löschzüge (2 TLF, 2 LF, 1 RW, ggf. DL, SW) einzuteilen.
Alarmstufe 4 / THL-einfach
(Fahrbahnverunreinigung, Verkehrshindernis, Wasserschaden, Tierrettung, umgestürzte Bäume, lose Bauteile, Unwetterschäden, sehr kleiner Ölunfall)
Für die einfache technische Hilfeleistung reichen in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehren aus. Sofern auf deren Fahrzeug keine Zusatzbeladung THL mitgeführt wird, kann es sich empfehlen, ein weiteres Fahrzeug, möglichst Löschgruppenfahrzeug, mit Zusatzbeladung THL einzuteilen.
Alarmstufe 5 / THL-mittel
(Unfall mit eingeklemmter Person, Bauunfall, kleiner Ölunfall)
Für die mittlere technische Hilfeleistung (mit Menschenrettung) reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges aus, bestehend aus Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug und Löschgruppenfahrzeug mit Zusatzbeladung THL. In jedem Fall sind jedoch zwei Sätze hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen.
Alarmstufe 6 / THL-groß
(Massenunfall, Busunglück, Schiffsunglück, Zugunfall, Explosion, Hauseinsturz, Flugzeugabsturz)
Für diese Alarmstufe sind mindestens die Kräfte nach Alarmstufe 5 sowie zusätzlich zwei Züge (1 RW, 2 TLF, 2 LF mit Zusatzbeladung THL, ggf. DL) einzuteilen. Es sollte dabei mindestens 1 RW 2 eingeplant werden.
Alarmstufe 7 / Gefahrgutunfall
(Chemikalienunfall, großer Ölunfall, Tankwagenunfall, Tankwagenbrand, Gas, gesundheitsschädliche, wassergefährdende und radioaktive Stoffe)
Für diese Alarmstufe sind Kräfte mit folgendem Gerät vorzusehen: 1 TLF mit P 250, Löschgruppenfahrzeug, Rüstwagen mit Zusatzbeladung Öl oder ÖSA, fahrbare Ölabscheider, Ölsperren, Sonderausrüstung für Unfälle mit radioaktiven Stoffen.